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Ausbildung zum Wasserretter

Der Wasserwacht werden zusätzlich zur Wasseraufsicht weitere Aufgaben übertragen. Dazu gehören: Rettungen unter erschwerten Bedingungen, Einsätze der Schnelleinsatzgruppen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen.

Diese besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es erforderlich, dass möglichst viele Angehörige der Wasserrettung zusätzlich zur Rettungsschwimmer- und Sanitätsausbildung weitere Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. In der Ausbildung zum Wasserretter erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen. Die Qualifikation als Wasserretter ist Voraussetzung für bestimmte weitere Ausbildungen.

Die Wasserretterausbildung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Standard. Darüber hinaus berücksichtigt sie örtliche Besonderheiten. In Thüringen verrichten derzeit rund 140 Wasserretter ihren Dienst.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Besitz des DRSA Silber
  • absolvierte Sanitätsdienstausbildung nach DRK-Lehrinhalten
  • absolvierte Einweisung in Kommunikationstechnik (BOS-Funk)