Ausbildung Bootsfrau/ Bootsmann
Ausbildung zur Bootsfrau / zum Bootsmann gemäß der aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes.
Ausbildungsziel
- Befähigung zum Einsatz als Bootsfrau/ Bootsmann
Zielgruppe
- aktive Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst oder Wasserretter mit der Absicht zur Qualifizierung zur Bottsfrau/ Bootsmann
Voraussetzungen
- Vollendetes 15. Lebensjahr
- DRSA Silber oder Gold nicht älter als 2 Jahre
- Erste-Hile, Sanitätsdienstausbildung oder höherwertig nicht älter als 2 Jahre
- HLW-Zertifizierung nicht älter als 1 Jahr
- Abgeschlossene Ausbildung als Wasserretter/-in, Rettungssschwimmer/-in im Wasserrettungsdienst
Dauer
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der individuellen Absprache der Teilnehmer mit den verantwortlichen Landesausbildern, mindestens ca. 25 Unterrichtseinheiten (UE).
Inhalte
- Grundlagen Schifffahrtsrecht
- Seemännische Fachbegriffe
- Verhalten an Bord
- Besonderheiten des Einsatzgebietes
- Verhalten in Badezonen
- Gefahren und Einschränkungen
- Rettungseinsätze/Dienste
- Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
- Hilfe bei Bootsmanövern
- Seemännische Arbeiten
- Umgang mit seemännischem Gerät
- Umgang mit Rettungsgerät
- Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
- Fahrmanöver als Rudergänger
- Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung
Kosten
ca. bis 400,00 €
Termine
26.04. - 28.04.2024 & 18.10. - 20.10.2024