Ausbildung Bootsführer/-in
Ausbildung zur Bootsführerin / zum Bootsführer Binnen gemäß der aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes.
Ausbildungsziel
- Befähigung zum Einsatz als Bootsführer Binnen und/oder See
Zielgruppe
- aktiver Bootsfrauen/-männer oder Wasserretter/-innen mit der Absicht zur Qualifizierung zum Bootsführer
Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr zur Prüfung
- DRSA Silber oder Gold nicht älter als 2 Jahre
- Erste-Hile, Sanitätsdienstausbildung oder höherwertig nicht älter als 2 Jahre
- HLW-Zertifizierung nicht älter als 1 Jahr
- Abgeschlossene Ausbildung zum Bootsmann und/oder Wasserretter
Dauer
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der individuellen Absprache der Teilnehmer mit den verantwortlichen Landesausbildern, mindestens 41 Unterrichtseinheiten Binnen und mindestens 50 Unterrichtseinheiten See.
Inhalte
- Dienstvorschriften der Wasserwacht
- Schifffahrtsordnungen
- Bezeichnung des Fahrwassers
- Betonnung und Befeuerung
- Boots- und Motorenkunde
- Wetterkunde
- Sicherheitsvorschriften und Umgang mit Rettungsmitteln
- Seemannschaft
- Notsignale
- Wasserwachtspezifische Themen
- Umgang mit der Bootsausrüstung
- Einsatz von Rettungsmitteln
- Fahrmanöver
- Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
- Rettungsmanöver/-einsätze
- Umgang mit Tauwerk und Knoten
- Slippen, Bootstransport, Ladungssicherung
Kosten
ca. bis 500,00 €
Termine
26.04. - 28.04.2024 & 18.10. - 20.10.2024