Ausbildung Tupp- und Gruppenführer

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines mit dem Thüringer Innenministerium abgestimmten Curriculum. Für den Abschluss der Ausbildung werden Modul A und B benötigt. Zwischen der Absolvierung von Teil A und B dürfen maximal 24 Monate liegen.

Die komplette Ausbildung befähigt zum Leiten und Führen von taktischen Gruppen.

Zielgruppe

  • Mitglieder der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen

Voraussetzungen

  • Mitglied in einer Hilfsorganisation
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Fachdienstausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung mit Nachweis
  • BOS Funkausbildung

Ausbildungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • Führungslehre
  • Einsatzlehre
  • Ausbildungslehre

Dauer

  • 70 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in 2 Teile je 35 Unterrichtseinheiten

Ausbildungsziel

  • ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke in den Bereichen Sanität, Betreuung, Berg- und Wasserrettung auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Thüringer Rettungsdienstgesetzes sowie des Zivil- und Katastrophenhilfegesetzes des Bundes

Zu beachten

Nachweise sind zwingend 14 Tage vor Ausbildungsbeginn einzureichen, ansonsten kann keine Teilnahme am Lehrgang stattfinden.

Die Lehrgangskosten inklusive der Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden durch das Thüringer Innenministerium für Teilnehmer aus den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten vollständig getragen.

 

Termine 2024

01/2024

Teil 1a
15.04. - 19.04.2024 in Erfurt

Teil 1b
22.04. - 26.04.2024 in Erfurt
 

02/2024

Teil 2a
14.10. - 18.10.2024 in Erfurt

Teil 2b
21.10. - 25.10.2024 in Erfurt
 

Termine 2025

01/2025

Teil 1a
24.03. - 28.03.2025 in Erfurt

Teil 1b
31.03. - 04.04.2025 in Erfurt
 

02/2025

Teil 2a
13.10. - 17.10.2025 in Erfurt

Teil 2b
20.10. - 24.10.2025 in Erfurt

Anmeldungen bitte über unsere Plattform: https://drk-lv-thueringen.feripro.de/

Ehrenamtliche Einsätzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen werden für Einsätze, Ausbildungsmaßnahmen und Übungen vom Arbeitgeber freigestellt. Hier finden Sie die notwendigen PDF-Formulare, mit denen das fortzuzahlende Arbeitsentgelt für diese Maßnahmen abgerechnet werden kann:

Formulare für Verdienstausfall | Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (thueringen.de)