Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei mir. Wenn Ihnen die Anfahrt nach Erfurt nicht möglich ist, biete ich meine Beratung auch telefonisch, postalisch und per Mail an.
Wir klären,
- welche Kurform die für Sie beste ist und ob die Krankenkasse oder der Rentenversicherer für Ihr Anliegen zuständig ist.
- welche gesundheitlichen Störungen bei Ihnen und Ihren Kindern vorliegen.
- welche belastenden Faktoren in Ihrem Leben zur Kurbedürftigkeit führen.
- welche Therapieangebote und Ausstattungsmerkmale in der Mutter/Vater-Kind-Klinik vorhanden sein müssen.
- welche Hilfen es seitens der Krankenkassen gibt, um Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Ich informiere Sie über die Abläufe einer Mutter/Vater-Kind-Kur, die Anforderungen an die Kurteilnehmer, Kosten für Fahrten zum Kurort und ähnliches.
Derart gut vorbereitet gehen Sie zu Ihrem Arzt und schildern dort, warum Sie eine Mutter/Vater-Kind-Kur benötigen. Ihr Arzt füllt das Attest, Formular 64, aus.
Wenn Sie alle kurrelevanten Antragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben zusammen haben, empfehle ich Ihnen sich davon eine Kopie zu ziehen; schicken Sie das Original an Ihre Krankenkasse.
Aufgrund der hohen Belegungsdichte in den Kurhäusern ist es mir seit geraumer Zeit nicht möglich, Kurtermine- und Plätze beim Beantragen der Kur in den Kurhäusern zu reservieren. Hier bitte ich Sie um Ihre Mitarbeit:
Unter www.muettergenesungswerk.de und Kliniksuche können Sie sich die in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befindlichen Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken anschauen und eine Vorauswahl „Ihrer“ Kurklinik treffen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit dem Antrag bereits mit, wenn es eine bestimmte Klinik sein soll und warum.
Sobald Ihnen von der Krankenkasse die Kostenzusage avisiert oder zugesandt wird, können Sie die Kurterminvereinbarung mit Ihrer Wunschklinik bzw. der Einrichtung, die Ihnen die Kasse im Bescheid nennt, vornehmen.
Ich helfe Ihnen gerne, wenn die Krankenkasse die Kurmaßnahme abgelehnt haben sollte, mit einem Widerspruch gegen den Bescheid. Setzen Sie sich dazu mit mir in Verbindung und halten dabei die Widerspruchsfrist von 4 Wochen unbedingt ein.