Mit Erlass der Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) im Jahr 2010 definierte der Freistaat Thüringen die durch die Landkreise und kreisfreien Städte aufzubauenden Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Im Bereich der Gefahrenabwehr ist unter anderem der Aufbau eines Katastrophenschutz-Wasserrettungszuges vorgesehen.
Der Wasserrettungszug setzt sich aus einem Zugtrupp und sechs Wasserrettungsstaffeln zusammen. Die DRK-Wasserwacht Thüringen bringt sich in den Aufbau der Strukturen aktiv ein und unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte beim Aufbau der Einheiten mit Personal und Erfahrung. Sechs der vorgesehenen sieben Einheiten werden durch Helfer der DRK-Wasserwacht Thüringen besetzt. Die Einheiten sind rund um die Uhr alarmierbar und auch für regionale Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle verfügbar.
Ausgestattet werden die Wasserrettungsstaffeln mit einem Gerätewagen Wasserrettung (GW WR) sowie einem Motorrettungsboot. Der Gerätewagen dient zum Transport von notwendigem Personal und Material (persönliche Schutzausrüstung und weiteres Einsatzmaterial) zum Einsatzort. Er verfügt über moderne Ausstattung und Kommunikationsmittel und stellt dem Staffelführer alles Notwendige zur Verfügung, um den Einsatz seiner Staffel führen zu können und die Kommunikation aufrechtzuerhalten. Die eingesetzten Kräfte verfügen neben der standardmäßigen Ausbildung im Sanitätsdienst über eine weitergehende spezifische Ausbildung im Bereich der Wasserrettung. Alle Helfer sind mindestens ausgebildete Wasserretter. Mit der Qualifikation zum Wasserretter verfügen die Einsatzkräfte über ein Mindestmaß an wichtigem einsatztaktischen Wissen, um übertragene Aufgaben im Einsatz unter Berücksichtigung aller notwendigen Aspekte erfolgreich durchführen zu können.
Weitere Qualifikationen versetzen die Helfer in die Lage, unterstützende Arbeiten an Bord eines Motorrettungsbootes durchzuführen, ein Motorrettungsboot auch unter schwierigen Bedingungen sicher zu manövrieren und die Helfer einer Staffel sicher und effektiv zu führen und einzusetzen, um den Einsatzauftrag zu erfüllen.
Folgende Aufgaben sind durch die Einheiten realisierbar:
- Evakuierung von einer größeren Zahl Betroffener
- Versorgung von eingeschlossenen Bevölkerungsteilen
- Sicherungseinsätze für andere Behörden und Organisationen
- Rettung von Menschen und Tiere aus Wasser- oder Eisgefahr
- Bergen von Sachen aus Wassergefahren
- Transport- und Versorgungsfahrten auf dem Wasser
- Sicherungsaufgaben bei Wasser- und Eiseinsätzen
- Erkundung behelfsmäßiger Anlege-/Anlandstellen
- Ausführung sonstiger humanitärer Aufträge der Katastrophenstäbe
- Unterstützung anderer Einheiten im Einsatz