Ausbildung Zugführer

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines mit dem Thüringer Innenministerium abgestimmten Curriculum. Für den Abschluss der Ausbildung werden Modul A und B benötigt. Zwischen der Absolvierung von Teil A und B dürfen maximal 24 Monate liegen.

Die komplette Ausbildung befähigt zum Leiten und Führen eines (erweiterten) Zuges.

Zielgruppe

  • Gruppenführer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, welche für einen Einsatz als Zugführer vorgesehen sind

Voraussetzungen

  • Mitglied in einer Hilfsorganisation
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Abgeschlossene Ausbildung Trupp- und Gruppenführer mit Nachweis

Ausbildungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • Führungslehre
  • Einsatzlehre
  • Ausbildungslehre

Dauer

  • 70 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in 2 Teile je 35 Unterrichtseinheiten

Ausbildungsziel

  • ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges in den Bereichen Sanität, Betreuung, Berg- und Wasserrettung auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Thüringer Rettungsdienstgesetzes sowie des Zivil- und Katastrophenhilfegesetzes des Bundes

Zu beachten

Nachweise sind zwingend 14 Tage vor Ausbildungsbeginn einzureichen, ansonsten kann keine Teilnahme am Lehrgang stattfinden.

Die Lehrgangskosten inklusive der Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden durch das Thüringer Innenministerium für Teilnehmer aus den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten vollständig getragen.

 

Termine 2024

Teil 1a
11.11. - 15.11.2024 in Erfurt

Teil 1b
18.11. - 22.11.2024 in Erfurt

Termine 2025

Teil 1a
10.11. - 14.11.2025 in Erfurt

Teil 1b
17.11. - 21.11.2025 in Erfurt

Anmeldungen bitte über unsere Plattform: https://drk-lv-thueringen.feripro.de/

Ehrenamtliche Einsätzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen werden für Einsätze, Ausbildungsmaßnahmen und Übungen vom Arbeitgeber freigestellt. Hier finden Sie die notwendigen PDF-Formulare, mit denen das fortzuzahlende Arbeitsentgelt für diese Maßnahmen abgerechnet werden kann:

Formulare für Verdienstausfall | Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (thueringen.de)