Missbrauch des Schutzzeichens "Rotes Kreuz"
DRK Thüringen verurteilt Missbrauch des Schutzzeichens
Der DRK-Landesverband Thüringen ist alarmiert, da private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Schutzzeichen versehen. Wie jetzt bekannt wurde, startete am vergangenen Samstag ein privater Transport Richtung Ukraine, den der Organisator, trotz zahlreicher Hinweise auf einen Missbrauch, mit dem Schutzzeichen „Rotes Kreuz“ beklebte. Das ist ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens, den das DRK Thüringen scharf verurteilt. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. Das Symbol darf lediglich in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und dient der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.
Das Schutzzeichen ist in der Bundesrepublik Deutschland geschützt und ein Missbrauch kann mit einer Geldbuße geahndet werden (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG - § 125).