DRK Landesverband Thüringen begrüßt Änderungsgesetz für Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Der Thüringer Landtag beschloss in seiner Sitzung am 21. Juni das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes.
Das Gesetz regelt die längst überfällige rechtliche Gleichstellung aller ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen mit den Kräften der freiwilligen Feuerwehren Des Weiteren werden dringend erforderliche Regelungen für die Finanzierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Notfallsanitätern und Rettungssanitätern getroffen.
Der im DRK Landesverband Thüringen e. V. zuständige Abteilungsleiter Henning Winkler zum neuen Gesetz: „Wir freuen uns, dass für alle am Rettungsdienst beteiligten Akteure nun endlich Klarheit darüber herrscht, wie Ausbildung und Fortbildung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals finanziert werden. Zudem begrüßen wir, dass es bei Unklarheiten zu Vereinbarungen zu den Nutzungsentgelten im bodengebundenen Rettungsdienst künftig die Möglichkeit geben wird, eine Schiedsstelle anzurufen.“
Für die DRK-Bergwachten bedeuten die gerade beschlossenen Neuregelungen im Rettungsdienstgesetz ein wesentliches Plus an Rechtssicherheit. Zudem wird die Kostenerstattung für rettungsdienstliche Leistungen der Bergwachten in den Thüringer Mittelgebirgen klargestellt. Der Landesleiter der Thüringer DRK-Bergwacht Florian Meusel freut sich: „Für die DRK-Bergwacht sind die Neuerungen in den Gesetzen ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für viele Stunden ehrenamtlicher Arbeit.“ Meusel dankt dem Innenminister für sein Engagement in der Sache und stellt weiter fest: „Somit kann der Bergrettungsdienst auch zukünftig ehrenamtlich-professionell zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.“