70 Jahre Genfer Konvention
Die vier Genfer Konventionen von 1949 und die zwei Zusatzprotokolle von 1977 sowie das Zusatzprotokoll von 2005 bilden den Kern des humanitären Völkerrechts.
Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten sowie Zivilpersonen.
196 Staaten haben die Genfer Abkommen bis zum Jahr 2019 ratifiziert - eine große Errungenschaft. Doch dies ist nicht genug. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung muss weiterhin weltweit danach streben, die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen und zu stärken. Denn sie hat sich dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und zu Recht und Schutz zu verhelfen.