Gleiche Bezahlung in Ost und West: DRK Thüringen tritt Bundestarifgemeinschaft bei
DRK-Landestarifgemeinschaft in Thüringen tritt dem DRK-Reformtarifvertrag bei.
Die DRK-Landestarifgemeinschaft in Thüringen mit 24 Mitgliedern und insgesamt etwa 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich darauf verständigt, nach einer Überleitungszeit der DRK-Bundestarifgemeinschaft (BTG) und damit dem DRK-Reformtarifvertrag beizutreten. Dem Entschluss vorausgegangen waren intensive Gespräche und Verhandlungen zwischen dem DRK Thüringen, der DRK-Bundestarifgemeinschaft und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die bereits im Jahr 2021 starteten. Die Verhandlungspartner waren sich frühzeitig darüber einig, als Ziel der Verhandlungen den Beitritt der Thüringer DRK-Landestarifgemeinschaft zur DRK-Bundestarifgemeinschaft anzustreben. Der eingeschlagene Weg war damit vorgezeichnet, die Umsetzung des Vorhabens jedoch nicht einfach zu erreichen. Am Ende der Verhandlungen einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter darauf, dass eine vollständige Überleitung in den DRK-Reformtarifvertrag bis zum 1. Januar 2026 erfolgen soll.
Der Vorsitzende der DRK-Landestarifgemeinschaft, Holger Welz, dazu: „Wir haben uns dafür entschieden, diesen Weg zu gehen, um in den nächsten drei Jahren die Lücke zwischen Ost- und West-Vergütung endlich schließen zu können. Da sich der bisher geltende Thüringer DRK-Tarifvertrag in seiner Struktur stark vom DRK-Reformtarifvertag unterscheidet, musste zunächst ein gangbarer Weg für den Übergang gefunden werden. Das mit der Gewerkschaft ver.di erarbeitete und heute unterzeichnete Einigungspapier eröffnet uns nun die Möglichkeit, die Überleitung in die neue Tarifstruktur möglichst effizient zu gestalten.“
Die zeitliche Abfolge des Übergangs:
- 2023 wird es eine tarifliche Steigerung geben sowie kleinere Anpassungen im Manteltarifvertrag, wie zum Beispiel verpflichtende Sonderzahlung
- 2024 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Entgeltstruktur des Reformtarifvertrages übergeleitet sowie der Urlaubsanspruch auf 30 Tage angepasst
- 2025 erfolgt eine weitere Annäherung der Entgelte an den Reformtarifvertrag sowie eine Arbeitszeitreduzierung auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich
- 2026 erfolgt die vollumfängliche Anwendung des DRK-Reformtarifvertrages
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK.
Foto: DRK Landesverband Thüringen e. V.